Wer heute eine Naturheilpraxis führt, befasst sich nicht nur damit, Patienten zu therapieren und die nötigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen. Es ist auch immer wichtiger geworden, die eigene Patientenorientierung zu verbessern. Denn besonders patientenfreundliche Praxen haben klare Vorteile im immer stärker werdenden Wettbewerb. Vielen Therapeuten fehlt jedoch häufig die Zeit oder der Etat für solche Tätigkeiten.
Eine Lösung hierfür bieten Institutionen und Firmen mit bereits vorgefertigten Materialien. So gibt es zum Beispiel vielfältige Patienteninformationen, die Sie Ihren Patienten mit nach Hause geben können, um das in der Praxis Besprochene zu vertiefen und zu erweitern: sei es nun zu Ihren Therapieformen, bestimmten Krankheitsbildern oder zu ergänzenden Maßnahmen, die Ihre Patienten in Eigenregie durchführen können.
Selbstverständlich müssen Sie in allen Ihren Marketingmaßnahmen die Vorgaben des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und des HWG (Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens) sowie eventueller Berufsordnungen einhalten. Auch in Sachen Patienteninformation ist jede Irreführung und jedes Heilversprechen verboten. Alle Materialien müssen daher sachlich gehalten sein und dürfen allein der Aufklärung dienen. Das trifft in den meisten Fällen ohnehin zu, denn schließlich haben die Anbieter der Materialien ein Interesse daran, dass ihre Unterlagen auch verwendet werden. Trotzdem ist es unabdingbar, vor Auslage in Ihrer Praxis die Einhaltung der Vorgaben nochmals nachzuprüfen. Als Richtlinie kann ein Zitat der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Dr. h.c. Renate Jaeger dienen:
„Information, die vom Patienten nachgefragt wird und die von den Leistungserbringern im Gesundheitswesen inhaltlich richtig, in verständlichen Worten, jede Irreführung vermeidend und ohne Übertreibung an den Patienten herangetragen wird, verbessert die Beziehung zwischen Arzt und Patienten und damit die Gesundheitsversorgung.“
Als Anbieter von Patienteninformationen kommen verschiedenste Stellen infrage – von der Krankenkasse über Vereine und kassenärztliche Vereinigungen bis hin zur Pharmafirma. Mit diesen Suchworten (ergänzt durch Ihr konkretes Thema, z.B. „Homöopathie“ oder „Diabetes“) können Sie im Internet nach Patienteninformationen suchen:
Besonders oft gibt es das Material als pdf-Datei, die Sie dann bei sich in der Praxis ausdrucken können. Manchmal stehen alternativ gedruckte Broschüren zur Verfügung, für die bisweilen eine geringe Gebühr erhoben wird. Hier einige Beispiele:
Anbieter | Themen u.a. | URL |
Barmer Ersatzkasse |
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Heel GmbH |
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung |
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Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur e.V. |
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Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. |
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Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V. |
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Deutsche Schmerzliga e.V. |
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Deutscher Turner-Bund e.V. |
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Heilpraxisnet.de GbR |
Erläuterungen zu verschiedenen Therapieverfahren (auf diese Seite verlinkt z.B. auch der Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.) | |
Hexal AG |
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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt |
Ernährung und Bewegung bei Diabetes, Demenz, Antibiotikaresistenzen, akutem Schwindel, rheumatoider Arthritis … | |
Lilly Deutschland GmbH |
(jeweils in mehreren Sprachen) | |
Novartis Pharma GmbH |
(jeweils in mehreren Sprachen) | |
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (gemeinsames Institut von BÄK und KBV) |
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Pflüger-Pharma GmbH |
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Private Universität Witten/Herdecke gGmbH in Zusammenarbeit mit der Stiftung Pflege e.V. |
Patientenplakat für das Wartezimmer („Wartezeit sinnvoll überbrücken“) |
* Die Beispiele sind willkürlich gewählt und beinhalten keine Empfehlung.
Sie nutzen Vorträge als Marketing-Instrument ((evtl. Link zu älterem ww-NL „Vorträge“))? Für die zugehörigen Präsentationen können Sie sehr gut auf kostenloses Bildmaterial zurückgreifen. Mediendateien zum Themenbereich Medizin finden Sie beispielsweise auf Wikimedia Commons. Andere mögliche Quellen für lizenzfreie Medizin-Abbildungen sind de.freepik.com oder pixabay.com.
Tipp:
Benötigen Sie z.B. für einen Vortrag bestimmte Grafiken, Tabellen oder auch Packshots der von Ihnen eingesetzten Medikamente, so ist es einen Versuch wert, Kontakt mit der entsprechenden Pharmafirma aufzunehmen. Bisweilen stellen die Unternehmen diese Materialien kostenlos zur Verfügung.
Haben Sie sich dafür entschieden, bestimmte Materialien zu nutzen? Dann prüfen Sie bitte unbedingt, was für Nutzungsbedingungen der jeweilige Anbieter stellt. Selbstverständlich müssen immer die Urheberrechte beachtet werden. Sie dürfen pdf-Broschüren zum Beispiel nicht einfach in Ihre eigene Homepage einbinden oder Textteile daraus für eigene Flyer übernehmen. Broschüren der BZgA dürfen weder direkt noch indirekt zu Werbezwecken eingesetzt werden, das heißt, auf diese Drucksachen gehört weder Ihr Praxisstempel noch darf ein Adressaufkleber oder Einleger beigefügt sein! Als Fachkreisinformation gekennzeichnetes Material dürfen Sie nicht im Wartezimmer auslegen.
Einige Bilder aus Bilddatenbanken dürfen nur privat, nicht kommerziell, verwendet werden – diese sind für die Heilpraxis dann nicht geeignet. Oft ist die Angabe des Urhebers oder eines Copyright-Vermerks Bedingung, oder es muss ein Link angebracht werden. Lesen Sie sich die Nutzungsbedingungen jeweils genau durch und halten Sie sich unbedingt daran.
§ 47 des Arzneimittelgesetzes regelt in Absatz 3 die Abgabe von Arzneimittelmustern durch pharmazeutische Unternehmer. Die Muster sollen insbesondere der Information von Therapeuten über den Gegenstand des Arzneimittels dienen. Sie können zum Beispiel postalisch direkt bei den Herstellern angefordert werden. Als Heilpraktiker dürfen Sie solche Gratismuster apothekenpflichtiger Arzneimittel an Patienten abgeben – zum Beispiel um eine Rückmeldung über die Anwendung zu erhalten. Klug eingesetzt, können Sie mit solchen kleinen Gaben durchaus auch die Patientenbindung erhöhen.
Tipp:
Für die kostenlose Arzneimusterbestellung nach AMG gelten klare Regeln. So sind immer Praxisstempel und Unterschrift nötig, oft werden auch Kopien der Praxiszulassung und/oder der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis gefordert. Achten Sie bei Ihrer Bestellung darauf, dass Sie alle notwendigen Angaben machen, um Ihr Muster ohne Verzögerung zu erhalten.